Kinderbetreuung ist im Familienleben ein wichtiger Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit sowie für die Chancengleichheit der Frauen. Insbesondere für Kinder bis zu drei Jahren und im Schulalter besteht immer noch eine Betreuungslücke. In einem ländlich strukturierten Flächenkreis wie dem Wetteraukreis scheint eine flächendeckende institutionelle Versorgung wenig sinnvoll. Es ist daher anzustreben, ein individuelles Netz von Tagespflegestellen aufzubauen, welches von dem tatsächlichen Bedarf gesteuert wird und den individuellen Bedürfnissen der Familien entspricht. Um den Anspruch der Gleichrangigkeit der Tagespflege zu anderen Betreuungen und die Qualität der Tagespflege zu sichern, muß eine vertragliche Absicherung des Projektes Tagespflege in der Wetterau erfolgen. Hiermit soll es zu einer Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Jugend und Soziales des Wetteraukreises und dem Kooperationsmodell der Evangelischen Familien-Bildungsstätte und der AWO "Beratungsstelle für Tages- und Pflegepersonen" kommen, um qualifizierte Vermittlung, Beratung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen (§ 23 KJHG) abzusichern. Um die Kontinuität in den Tagespflegeverhältnissen zu sichern, ist außerdem eine Übernahme von Haftpflichtversicherung und Zuschussbeiträgen zur sozialen Absicherung der Tagesmütter durch den Wetteraukreis anzustreben. Organisatorisch ist ein ortsnahes Beratungsnetz auszubauen und die Städte und Gemeinden verantwortlich - auch finanziell - mit einzubinden. |